A | ABSENZEN Wenn ein Kind infolge Krankheit oder Arztbesuch den Unterricht nicht besuchen kann, melden es die Eltern vor Unterrichtsbeginn per Klapp ab. |
B | BESUCHSMORGEN Während des Schuljahres finden drei offizielle Besuchsmorgen statt. Die Daten werden frühzeitig bekannt gegeben. Nach Absprache mit den Lehrpersonen sind auch individuelle Besuche möglich. |
D | DISPENSATIONEN Ist aus besonderen Gründen eine Dispensation vom Unterricht unvermeidbar, richten die Eltern ein begründetes, schriftliches Gesuch an die Schulleitung. |
E | ELEKTRONISCHE GERÄTE Die Benützung von privaten elektronischen Geräten (z.B. Handy, Smartwatch, etc.) ist während der Schulzeit nicht erlaubt. ELTERNKONTAKTE Eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule ist uns sehr wichtig. Bei Fragen wenden sich die Eltern immer zuerst an die zuständige Lehrperson. • Elternabende: Die Lehrpersonen führen individuelle Elternabende durch. |
F | FÖRDERANGEBOTE Die Schule bietet diverse Förderangebote an: • Heimatliche Sprache und Kultur (HSK) • LernBar • Musikalische Grundausbildung (MGA, in der 2. Primarschulklasse, Schulhaus Weierweid) |
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J | JOKERTAGE Ein Ferienguthaben von zwei ganzen Tagen (keine Halbtage) pro Schuljahr steht jedem Schulkind zur Verfügung. Die Eltern reichen das Gesuch der Klassenlehrperson mit dem entsprechenden Formular Formular Jokertage ein oder tragen es mindestens fünf Tage vorher als Antrag in Klapp ein. |
K | KLASSENZUTEILUNG Die Klassenzuteilung innerhalb der Schule ist in der Verantwortung der Schulleitung. |
L | LEHRPLAN Der Lehrplan 21 ist von der Bildungsdirektion des Kantons Zürich festgelegt und gibt Vorgaben und Richtlinien zu Unterrichtsinhalten und Kompetenzen. LEITBILD Das Leitbild der Primarschule Aussenwachten dient der Identifikation und ist Richtlinie für unser Verhalten und Handeln. |
R | RELIGIÖSE FEIERTAGE Schülerinnen und Schüler können gemäss §29 der Volksschulverordnung an hohen Feiertagen oder bei besonderen Anlässen religiöser oder konfessioneller Art dem Unterricht fernbleiben. Die Eltern reichen der Klassenlehrperson das entsprechende Formular Religiöse Feiertage ein. |
S | SCHULBUS Falls der Schulweg eine Fahrt mit dem Schulbus rechtfertigt, wird diese organisiert. Die Eltern werden über den Fahrplan durch das Busunternehmen informiert. SCHULERGÄNZENDE BETREUUNG Die Kinderbetreuung (7.00 – 8.10 Uhr / 12.00 – 18.00 Uhr) wird am Oberzelgweg 1b in 8482 Sennhof angeboten und ist kostenpflichtig. Für den Mittagstisch besteht für Kinder ein Schulbusangebot. Die Morgenbetreuung wird nur bei genügend Anmeldungen angeboten. Auskünfte und Information erteilt die Betreuungsleiterin Frau Claudia Schütt (052 267 17 45). Anmeldung bis 20. Juni. SCHULINDUZIERTE BETREUUNG (SIB) Bei Schulausfällen besteht für den Vormittag immer ein Betreuungsangebot. Die Eltern melden ihr Kind bis zehn Tage vorher direkt auf der Website an. SCHWIMMUNTERRICHT Er ist obligatorisch und wird für unsere Schule in der 3. oder 4. Klasse angeboten. |
V | VERSICHERUNG Haftpflichtversicherung |
W | WOHNORTSWECHSEL Ein bevorstehender Wohnortswechsel wird der Klassenlehrperson, der Schulverwaltung und Einwohnerkontrolle frühzeitig gemeldet. |
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